Grundversorgung
Volle Flexibilität für Sie
Laut § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen Energieversorgungsunternehmen für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung öffentlich bekanntgeben und im Internet veröffentlichen sowie zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden versorgen.
Die eva liefert ihren Kunden elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz aufgrund der jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV).
- unbefristet laufender Vertrag
- keine Erstlaufzeit
- Kündigungsfrist von 2 Wochen
- vereinbarte Preisanpassungen
- Bezahlung bequem per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung möglich
- keine Vorkasse
- Zahlung in monatlichen Abschlägen (i.d.R. 11 Abschläge pro Jahr)
- gilt für Privat- und Geschäftskunden (Verbrauch bis 100.000 kWh)
#MITAPOLDAVERBUNDEN
- Sie erhalten Arbeits- und Ausbildungsplätze in Apolda
- Sie fördern das Vereins- und Veranstaltungsleben vor Ihrer Haustür
- Gewinne bleiben zu großen Teilen in der Region
- örtliche Handwerker und Dienstleister erhalten Aufträge
- Dank Ihnen blühen unsere Glockenstadt und ihre Ortsteile weiter auf