
Gleichbehandlungsprogramm
Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH im Jahre 2022
Präambel
Mit diesem Bericht kommen die ENA Energienetze Apolda GmbH und die Energieversorgung Apolda GmbH ihrer Verpflichtung aus § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach.
Der Bericht betrifft die Zeit vom 01.01.2022 - 31.12.2022 und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms vom 29.02.2008 zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts.
Der Bericht wird vorgelegt von dem Gleichbehandlungsbeauftragten, Herrn Dirk Tauchnitz, der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH, Heidenberg 52, 99510 Apolda und ist auf den Internetseiten der Unternehmen (www.evapolda.de und www.en-apolda.de) veröffentlicht.
Teil A:
Selbstbeschreibung der Energieversorgung Apolda GmbH und ENA Energienetze Apolda GmbH
Zum 01.07.2007 hat die ENA Energienetze Apolda GmbH als rechtlich selbstständiges Tochterunternehmen der Energieversorgung Apolda GmbH den operativen Geschäftsbetrieb als Netzbetreiber aufgenommen. Als verantwortlicher Betreiber der Elektrizitäts- bzw. Gasverteilungsnetze hat die ENA Energienetze Apolda GmbH die Aufgabe der Verteilung von Elektrizität und Gas und ist verantwortlich für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Verteilernetze.
Die in Teil A des Gleichbehandlungsprogramms dargestellte organisatorische Aufbauorganisation des Unternehmens bildet die Grundlage für die im Gleichbehandlungsprogramm festgelegten Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts.
Teil B:
Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts
Das Gleichbehandlungsprogramm enthält die Maßnahmen der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Im Rahmen dieses Berichts wird dargestellt, wie diese Maßnahmen während des Berichtszeitraumes in den Unternehmen vermittelt und gegebenenfalls im Einzelnen weiter ausgestaltet worden sind.
I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements
1. Gleichbehandlungsprogramm
Zum 01.07.2007 hat die ENA Energienetze Apolda GmbH als rechtlich selbständiges Tochterunternehmen der Energieversorgung Apolda GmbH den operativen Geschäftsbetrieb als Netzbetreiber aufgenommen. Das Gleichbehandlungsprogramm wurde entsprechend angepasst.
Der Gleichbehandlungsbeauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH hat mit Schreiben vom 03.03.2008 das erstellte Gleichbehandlungsprogramm an die Bundesnetzagentur versandt.
Das Gleichbehandlungsprogramm wurde in Form einer Dienstanweisung durch die Geschäftsführung erlassen und allen Mitarbeitern in Papierform übergeben. Die Kenntnisnahme wurde durch Unterschrift bestätigt.
2. Gleichbehandlungsbeauftragter
Herr Dirk Tauchnitz wurde mit Wirkung vom 03.03.2008 zum Gleichbehandlungsbeauftragten bestellt.
Für die interne Kommunikation wurde im Gleichbehandlungsprogramm der Gleichbehandlungsbeauftragte benannt. Aufgrund der räumlichen Nähe hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit, den direkten Kontakt aufzunehmen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte steht allen Mitarbeitern der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Gleichbehandlungspflicht zur Verfügung.
Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat uneingeschränkten Zugang zu den Geschäftsleitungen der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung des Gleichbehandlungsprogramms, insbesondere die Schulung und Organisation von Abläufen, wurden mit den Geschäftsleitungen abgestimmt.
In den regelmäßig stattfindenden Geschäftsleitungsberatungen besteht die Möglichkeit, Fragestellungen oder Hinweise auf die Gleichbehandlung anzusprechen und zu klären.
II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms
a) Organisation
Zum 01.07.2007 hat die ENA Energienetze Apolda GmbH als rechtlich selbständiges Tochterunternehmen der Energieversorgung Apolda GmbH den operativen Geschäftsbetrieb als Netzbetreiber, zunächst als so genannte kleine Netzgesellschaft ohne Netzeigentum, aufgenommen.
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2020 und Eintragung im Handelsregister am 02.11.2020 wurde der Teilbetrieb Strom- und Gasnetz von der Energieversorgung Apolda GmbH (Muttergesellschaft) auf die ENA Energie-netze Apolda GmbH, rückwirkend zum 01.01.2020, übertragen. Entsprechend wurde das Netz- und Anlageneigentum komplett an die ENA übertragen. Der bis dahin bestehende Pachtvertrag wurde somit gegenstandslos. Alle bestehenden Dienstleistungen, welche die Energieversorgung Apolda GmbH bis dahin für die ENA Energienetze Apolda GmbH erbracht hat, wurden einschließlich des entsprechenden Personals in die ENA überführt. Ausnahme bildet die Dienstleistung „Personalwesen“. Weiterhin besteht ein Mietvertrag, in welchem die Vermietung eines Teils des Betriebsgebäudes der EVA an die ENA geregelt ist.
Die Struktur und die Aufgaben der ENA Energienetze Apolda GmbH entspricht den gemeinsamen Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zu den Entflechtungsbestimmungen in §§ 6 - 10 EnWG vom 21.10.2008 und der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes.
Die personelle Ausstattung der ENA Energienetze Apolda GmbH ist gegenüber dem Stand 31.12.2021 unverändert. In der Gesellschaft waren zum 31.12.2022 neben dem Geschäftsführer 23,77 Mitarbeiter und zwei Auszubildende beschäftigt.
Als verantwortlicher Betreiber der Elektrizitäts- bzw. Gasverteilungsnetze nimmt die ENA Energienetze Apolda alle Aufgabe des Netzbetriebs der Verteilung von Elektrizität und Gas sowie des grundzuständigen Messstellenbetreibers direkt wahr. Dies sind u. a.:
- Festlegung von Budgets;
- Festlegung Netzkonzept und Netzstrategie;
- Festlegung Bau- und Instandhaltungsstrategie;
- Planung und Bau von Anlagen und Netzen;
- Netzführung und Einspeisemanagement;
- Durchführung des Regulierungsmanagements;
- Beantragung von Netzentgelten;
- Festlegung von Anschlussentgelten und Baukostenzuschüssen;
- Vertrieb von Strom- und Gasanschlüssen;
- Zählerdatenmanagement und Datenaustausch;
- grundzuständigen Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz;
- Abrechnung der Netznutzungsentgelte und Zahlungen nach EEG und KWKG
- Abschluss Händlerrahmenverträge; Netznutzungsverträge und Anschlussverträge
b) Organigramm
Die Organigramme des vertikal integrierten Unternehmens Energieversorgung Apolda GmbH und der Netzgesellschaft ENA Energienetze Apolda GmbH sind im Anhang zum Stand 31.12.2022 dargestellt.
Dargestellt sind u.a.
- Die Anzahl der Mitarbeiter mit schuldrechtlichem Anstellungsvertrag;
- Anzahl der Mitarbeiter, die Netztätigkeiten ausüben, aber an anderen Stellen im vertikal integrierten EVU angestellt sind;
- Wahrnehmung von DNA-Aufgaben
- Anzahl der angeschlossen Kunden
c) Dienstleistungs- und Pachtverträge
Mit Eintragung im Handelsregister am 02.11.2020 wurde rückwirkend zum 01.01.2020 die Gründung einer großen Netzgesellschaft mit Übergang des Netzeigentums an die ENA Energienetze Apolda GmbH vorgenommen. Entsprechend wurde der bestehende Dienstleistungsvertrag zwischen ENA und EVA gegenstandlos. In geringem Umfang noch verbleibende Dienstleistungen (Personalwesen, Gebäude) sind über Einzel- bzw. Mietverträge geregelt. Der bestehende Pachtvertrag wurde mit Gründung einer großen Netzgesellschaft mit Übergabe des Netzanlagevermögens ebenfalls gegenstandslos.
d) Prozessanalyse und Prozessgestaltung
Die unbundlingkonforme Abwicklung und Auswertung der Prozesse wurde nach der Herauslösung des Netzbetreibers ab 2007 geprüft und an die geänderte Unternehmensstruktur angepasst. Gemeinsam mit der Unternehmensberatungsgesellschaft PwC Pricewaterhouse Coopers AG wurden u. a. folgende Prozesse geprüft und dokumentiert:
- Energiebeschaffung;
- Kundenlenkung Medien;
- Kundenlenkung Energie;
- Kundenlenkung Hausanschluss;
- Erstellung bzw. Änderung Hausanschluss;
- Zählersetzen;
- Kalkulation Netzentgelte;
- Lieferantenwechsel;
- Ablesung;
- Verbrauchsabrechnung und Forderungsmanagement Netzentgelte;
- Sperrung;
- Netzplanung und Netzerweiterung.
Die unbundlingkonforme Abwicklung der Prozesse einschließlich der Geschäftsverteilungspläne wurden für die Energieversorgung Apolda GmbH und die ENA Energienetze Apolda GmbH dokumentiert und als Betriebsanweisung geschult und in Kraft gesetzt. Die gemeinsam mit PwC erarbeitete Beschreibung der einzelnen Prozesse wurde der Bundesnetzagentur am 21.05.2008 zur Kenntnis übergeben. Eine sukzessive Überarbeitung der Prozesse und Anpassung an die geänderte Unternehmensstruktur ist für 2023/2024 geplant.
Weiterhin fand für alle Mitarbeiter der Energieversorgung Apolda GmbH und ENA Energienetze Apolda GmbH in 2021 eine nochmalige Schulung durch den Gleichbehandlungsbeauftragten statt. Geschult wurden neben dem Gleichbehandlungsprogramm insbesondere die einzelnen diskriminierungsanfälligen Prozesse und die Dienstanweisung „Sicherstellung unbundlingkonformen Verhaltens“. Die nächste Schulung ist für das 4. Quartal 2023 geplant.
Im Jahr 2022 wurde durch den Gleichbehandlungsbeauftragten im Bereich „Kundenbetreuung und Abrechnung“ 9 Stichproben-Prüfungen für die Prozesse Kundenlenkung Energie und Kundenlenkung Hausanschluss geprüft und protokolliert. In 2022 wurde durch den Gleichbehandlungsbeauftragten gleichfalls stichpunktartig die Unbundling-Konformität für die Prozesse Erstellung/Änderung Netzanschluss und Zählersetzen geprüft und protokolliert.
Verstöße, Beanstandungen oder Abweichung von den vorgegebenen Prozessabläufen wurden nicht festgestellt. Sanktionen aufgrund der Nichteinhaltung des Gleichbehandlungsprogramms bzw. der festgelegten unbundlingkonformen Prozesse wurden nicht erhoben.
Durch den Gleichbehandlungsbeauftragten und den Administrator wurde die Berechtigungsstruktur der im Intranet vorhandenen Daten und Dateien geprüft. Der Zugang der Mitarbeiter der Strukturen Handel/Vertrieb bzw. Erzeugung zu Daten und Informationen des Netzbetreibers konnte im Rahmen dieser Prüfung ausgeschlossen werden.
Im Zusammenhang mit der Gründung der großen Netzgesellschaft und Übergang des Netzeigentums an die ENA Energienetze Apolda GmbH ist in 2023/2024 die Überarbeitung sämtlicher diskriminierungsanfälliger sowie der sonstigen Prozesse geplant.
e) Kommunikation und Markenpolitik
Leistungen, die der Netzbetrieb für Netzkunden erbringt, werden auch als solche kenntlich gemacht. Dies betrifft insbesondere Leistungen im Rahmen der Netzanschlussverordnung bzw. Niederdruckanschlussverordnung, wie z. B. die Beantragung und Errichtung von Hausanschlüssen, Ablesung, Ablesekarten oder die Überprüfung von Hausanschlüssen.
Das Gleiche gilt für entsprechende Formulare und Schreiben an Anschlussnehmer sowie Netzkunden und Anschlussnutzer.
Die Kennzeichnung an gas- und stromtechnischen Anlagen und Zählern sowie die Beschriftung von Fahrzeugen werden im Rahmen der turnusmäßigen Erneuerungen und Wartungen auf das Logo des Netzbetreibers umgestellt.
Im Jahr 2019 wurde das Logo der ENA Energienetze Apolda GmbH überarbeitet. Das Gesamtbild bestehend aus Firmenname, Logo, Schriftbild und Farbe wurde werbetechnisch durch die beauftragte Werbefachfirma entworfen und nach den Kriterien der Bundesnetzagentur zur Unterscheidbarkeit von Versorger- und Netzmarken geprüft.
Weiterhin wurde die Überarbeitung des Internetauftritts der ENA Energienetze Apolda GmbH vorgenommen und abgeschlossen.
f) Umsetzung Geschäftsprozesse GPKE und GeLi
Die Vorgaben der Bundesnetzagentur entsprechend des Beschlusses BK6-06-009 vom 11.07.2006 zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität sowie des Beschlusses BK7-06-067 vom 20.08.2007 zu den Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Gas sind vollständig umgesetzt.
Die Systemumstellung auf das 2-Mandanten-System wurde im Jahr 2010 durch die Energieversorgung Apolda GmbH und ENA Energienetze Apolda GmbH abgeschlossen. Die Fertigstellung zur Umsetzung des Projekts „Mandantentrennung“ wurde der Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 07.12.2010 angezeigt.
Umgesetzt werden aktuell die entsprechenden Änderungen der WIM-Prozesse zum Messstellenbetrieb in den bestehenden IT-Systemen.
Die notwendigen Maßnahmen und marktrollenübergreifenden Regelungen im Zusammenhang mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur für die neuen bzw. geänderten Prozesse der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), der Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom (MPES), der Wechselprozesse im Messwesen (WiM Strom) und der Marktprozesse zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) wurden fristgerecht umgesetzt. Die dahingehenden Aktivitäten betrafen u.a.:
- Umstellung des Messstellenbetriebs vom Interimsmodell auf das seit 01.12.2019 gültige Modell der elektronischen Marktkommunikation („MaKo 2020“);
- Abbildung des Gesamtprozesses der Einrichtung und Abrechnung von intelligenten Messsystemen – von der Planung des Rollouts bis zur Erstellung der Abrechnung in der Unternehmenssoftware kVASy®;
- für die Umsetzung der neuen MaKo-Formate zum 01.04.2021 wurden neue Artikelnummern eingeführt, um sowohl Zusatzdienstleistungen gemäß MSBG im Preisblatt aufführen zu können als auch die Entgelte für Wandler und Steuergerät separaten Artikeln zuzuweisen.
Zum 01.10.2021 wurden die Marktgebiete der NCG und GASPOOL auf Trading Hub Europe verschmolzen. Hierzu gibt es einen detaillierten Fahrplan des BDEW.
Den im Netz der ENA Energienetze Apolda GmbH tätigen Gas- und Stromlieferanten sowie Netznutzern wurden die einheitlichen Lieferantenrahmenverträge Gas bzw. Netznutzungsverträge Strom entsprechend den jeweils aktuellen Kooperationsvereinbarungen Gas bzw. den Vorgaben der Bundesnetzagentur angeboten.
Weiter wurden mit der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-20-160) die Marktteilnehmer verpflichtet, bis zum 01.04.2022/01.01.2023 neue Regelungen zu verschiedensten Prozessen und Formaten im Rahmen der Marktkommunikation GPKE, WiM, MaBiS, MPES und Redispatch 2.0 für den Strombereich umzusetzen. Die Phase 1 wurde im Rahmen der Mako 2022 umgesetzt. Gemäß BNA-Mitteilung Nr. 27 wurde die Umsetzung der Datenformate einschließlich der Marktkommunikation 2022 auf den 01.10.2022 verschoben. Dies galt insbesondere für die ursprünglich zum 01.04.2022 umzusetzenden Vorgaben für die Anpassungen der GPKE, MaBiS, WiM und MPES sowie des elektronischen Preisblatts der Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom (Az. BK6-20-160, Tenorziffern 1 bis 4).
Die Implementierung der Module „Technische Dienstleistung zur Umsetzung der neuen Prozesse zur Mako 2022 – Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung“ erfolgte im März 2022. Die laufenden Pflicht-Versionsupdates zur Umsetzung in kVASy erfolgten zum 29.04.2022 (Version 5.9.5) und zum 01.10.2022 (Version 5.10.1). Weiterentwickelt wurden die Netzzugangsbedingungen Strom nach BK6-20-160, insbesondere die Einführung des Elektronischen Preisblattes zum 01.10.2022 bzw. 01.01.2023. Dafür waren umfangreiche Umstellungen in den kVASy-Daten-Strukturen notwendig – u.a. die Einführung der Geräteabrechnung 2.0, Artikel-Id’s.
g) Netzsicherheitsmanagement
Zur Umsetzung des Einspeisemanagements entsprechend der Vorgaben der VDE-FNN-Richtlinie 4140 „Kaskadierung von Maßnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen Energieversorgungsnetzen“ werden alle Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz sowie Anlagen mit einer installierten Leistung größer 100 KW in die fernwirktechnische Steuerung eingebunden und können mit dem Netzleitsystem gesteuert werden. Zur Unterstützung des diskriminierungsfreien Einspeisemanagements wird dafür im Zuge einer Dienstleistung durch den vorgelagerten Netzbetreiber eine Software (EEG-Manager) eingesetzt.
Zur Umsetzung des Einspeisemanagements wurden die notwendigen Abstimmungen mit unserem vorgelagerten Netzbetreiber und den Anlagenbetreibern zur unbundlingkonformen Umsetzung des Kaskadierungssystems über die Net-leitstelle und den Bereitschaftsdienst getroffen. Mit dem vorgelagerten Netzbetreiber TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG werden regelmäßig Kommunikationstests durchgeführt. In Bezug auf das Thema „Lastabsenkung oder Lastabschaltung“ wurden zurzeit die Informationen und Handlungsschwerpunkte unserem vorgelagerten Netzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber abgestimmt. Im Rahmen der VDE-FNN-Richtlinie 4140 „Kaskadierung von Maßnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen Energieversorgungsnetzen“ finden die dafür notwendigen Abstimmungen und Einrichtungsarbeiten zu den darin enthaltenen normierten Prozessen statt.
Im Jahr 2022 wurden die notwendigen Maßnahmen zur Einführung des Redispatch 2.0 durchgeführt. Die Umsetzung des Redispatch erfolgt mittels Vergabe einer Dienstleistung an die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG. Weiter-hin wurde in 2022 mit der Neuinstallation der Netzleitstelle Strom als abgesetzter Arbeitsplatz der Netzleitstelle der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG begonnen. Der Abschluss der Arbeiten ist für das 2. Quartal 2023 geplant.
h) IT-Sicherheit
Das Informationssicherheits- Managementsystem (ISMS) gemäß IT-Sicherheitskatalog wird durch entsprechende Umsetzungsprozesse im Unter-nehmen, sowie regelmäßige interne Audits und externe Auditierung durch den TÜV Süd, aufrechterhalten. Aktuell erfolgt im Unternehmen die Implementierung von zusätzlichen Systemen zur Angriffserkennung (SzA) entsprechend der Anforderungen aus dem IT Sicherheitsgesetz.
i) Krisenvorsorge Strom und Gas
Aufgrund der politischen Ereignisse und den daraus resultieren wirtschaftlichen Folgen für den Energiesektor wurden durch die ENA Energienetze Apolda GmbH im Jahr 2022 verstärkte Anstrengungen und Maßnahmen in Bezug auf die Krisenvorsorge Gas und Strom unternommen. Dies betraf neben der Anpassung und Überarbeitung von Dokumenten und Anweisungen insbesondere die ständige Abstimmung und das vorausschauende Training mit unseren vorgelagerten Netzbetreibern sowie den großen Industriekunden. Weiterhin fanden regelmäßige Abstimmungen zum Thema Krisenvorsorge Gas und Strom mit der Stadt und den Behörden des Landkreises statt.
j) Entgeltbildung in der Anreizregulierung und Marktinformation zu den Preisblättern zum 01.01.2023
Auf der Grundlage der Beschlüsse der Regulierungsbehörden zur Festlegung der Erlösobergrenzen für Gas und Strom wurden die geänderten Kosten (u.a. Kosten vorgelagertes Netz bzw. vermiedene Netzentgelte, Verbraucherpreisindex, Kapitalkostenaufschlag, Regulierungskonto) in die Netzentgelte eingearbeitet und der Landesregulierungsbehörde Thüringen angezeigt.
Die vorläufigen Preisblätter wurden einheitlich zum 15.10.2022 im Internet veröffentlicht und die Lieferanten darüber per E-Mail informiert. Zusätzlich wurde für den Strombereich erstmalig das elektronische vorläufige Preisblatt über die Marktprozesse kommuniziert.
Die endgültigen Preisblätter Strom und Gas für das Jahr 2023 wurden allen Lieferanten mit gleichem Datum per E-Mail und als elektronisches Preisblatt (Strom) über die Marktprozesse im Dezember 2022 versandt.
k) Unabhängigkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten und Vortragsrecht bei der Geschäftsleitung des integrierten EVU und Sanktionen bei Entflechtungsverstößen
Der Gleichbehandlungsbeauftragte der Energieversorgung Apolda GmbH und ENA Energienetze Apolda GmbH ist beim Netzbetreiber angestellt und in dieser Funktion vollkommen unabhängig.
Der Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt an den regelmäßigen Leitungsberatungen der Geschäftsführung des integrierten Unternehmens teil.
Im Rahmen dieser Beratungen wird das Vortragsrecht des Gleichbehandlungsbeauftragten gegenüber der Geschäftsführung uneingeschränkt wahrgenommen.
Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm wurden, auch im Rahmen der durchgeführten Prüfungen, nicht festgestellt.
III. Schulungskonzept
Neu eingestellte Mitarbeiter wurden unterwiesen, die Auszubildenden werden im Rahmen ihrer Ausbildung mit den Anforderungen des EnWG vertraut gemacht. Der Gleichbehandlungsbeauftragte selbst informiert sich regelmäßig über die Fachpresse bzw. nimmt an einschlägigen Weiterbildungsmaßnahmen teil.
Alle Mitarbeiter haben neben der Richtlinie zum unbundlingkonformen Verhalten das Gleichbehandlungsprogramm übergeben bekommen und dieses zur Kenntnis genommen.
Die nächste Schulung des Gleichbehandlungsprogramms und der Prozesse ist für das 4. Quartal 2023 geplant.
IV. Überwachungskonzept
Die Mitarbeiter der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH haben die Möglichkeit, Fragen oder Hinweise in Bezug auf die Gleichbehandlung zu stellen oder zu geben. Der Name des Gleichbehandlungsbeauftragten ist im Gleichbehandlungsprogramm benannt. Bei Beschwerden steht dieser den Mitarbeitern zur Verfügung, so dass der Gleichbehandlungsbeauftragte über eventuelle Verstöße Kenntnis erlangt.
Schwerpunkte der Überwachung durch den Gleichbehandlungsbeauftragten in 2023 werden u.a. sein:
- Überwachung der diskriminierungsfreien Umsetzung der Vorgaben zum „Redispatch 2.0“ insbes. auch gegenüber Anlagenbetreibern
- Überwachung der Umsetzung der Festlegung zum neuen Netznutzungsvertrag Strom
- Weitere Überwachung der Umsetzung der Rolloutverpflichtungen nach dem MsbG anlässlich der Marktverfügbarkeitserklärung für intelligente Messsysteme im Jahr 2023
- Implementierung der Vorgaben der EnWG-Novelle 2021 (Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht) zur Umsetzung der novellierten EU-Richtlinien und deren Auswirkungen auf die Entflechtungsverpflichtungen des Unternehmens, die fortlaufend kontrolliert werden.
Apolda 27.03.2023
Dirk Tauchnitz
Gleichbehandlungsbeauftragter