
Wichtige Neuerung bei An-, Ab- und Ummeldungen nach Umzügen
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft. Die Bundesnetzagentur plant eine umfassende Modernisierung des Energiemarktes, was verschiedene Änderungen mit sich bringt – insbesondere bei den Vorgängen der An- bzw. Abmeldung, dem sogenannten Umzug sowie bei Lieferantenwechseln.
Ab Juni müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist ab diesem Datum nicht mehr möglich.
Was bedeutet das für Mieter?
Planen Sie Ihren Umzug vorausschauend und informieren Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Umzug, im besten Fall ein bis zwei Wochen im Voraus. So können wir sicherstellen, dass keine unnötigen Kosten oder Verzögerungen entstehen.
Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, müssen Sie die Grundgebühr für die Dauer bis zur Abmeldung weitertragen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet.
Was müssen Vermieter beachten?
Informieren Sie Ihre Mieter über die neuen gesetzlichen Regelungen und die Notwendigkeit, die An- bzw. Abmeldung vor dem Umzug abzuschließen.
Wenn der neue Mieter seinen Einzug nicht rechtzeitig mitteilt, müssen wir den Stromanschluss auf Sie als Vermieter registrieren, sodass Sie die Kosten tragen müssen.
Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Daten vorhanden sind und lassen Sie diese Ihren Mietern rechtzeitig zukommen.
Was bedeutet das für Lieferantenwechsel?
Erklärfilm zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ermöglicht es Ihnen, den Stromanbieter werktags innerhalb eines Tages zu wechseln. So können Sie schnell auf Preisschwankungen oder geänderte Bedürfnisse reagieren. Die Kündigungsfristen Ihres Vertrags bleiben jedoch bestehen. Dies bedeutet, dass ein täglicher Wechsel zwar technisch möglich, aber durch vertragliche Bindungen eingeschränkt sein kann.
Lesen Sie gerne auch unsere FAQ zum Thema oder laden Sie sich unser Merkblatt mit Informationen zum Umzug herunter.
Sie haben noch Fragen? Unser Kundenservice ist gerne für Sie da: telefonisch unter 03644/50282828 oder per E-Mail an kundenservice@evapolda.de.