§ 14a EnWG

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt zentrale Aspekte der Energieversorgung in Deutschland. Der § 14a bezieht sich dabei speziell auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Diese Regelung bietet Ihnen als Verbraucher die Möglichkeit, Energie effizienter und kostengünstiger zu nutzen, indem flexible und steuerbare Verbrauchseinrichtungen gefördert werden.

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind elektrische Geräte, deren Betrieb flexibel gesteuert werden kann. Dazu gehören unter anderem:

  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge / Wallboxen
  • Wärmepumpen
  • Kälte-/Klimaanlagen
  • Haushaltsbatteriespeicher hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung)

Mit diesen Geräten können Sie nicht nur Energiekosten sparen, sondern auch aktiv zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen.

Wie funktioniert § 14a EnWG?

Gemäß § 14a EnWG haben Energieversorger das Recht, den Betrieb steuerbarer Verbrauchseinrichtungen zeitweise zu beeinflussen. Diese Flexibilität wird genutzt, um Lastspitzen im Netz zu reduzieren und die Netzstabilität zu gewährleisten. Dabei sind folgende Punkte von Bedeutung:

  1. Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen können vom Netzbetreiber kontrolliert und entsprechend den aktuellen Netzbedingungen betrieben werden.
  2. Flexibilitätsanreize: Verbraucher, die solche steuerbaren Geräte einsetzen, können finanzielle Vorteile nutzen, da sich die Tarife an den Netzbedingungen orientieren.
  3. Regelung durch den Netzbetreiber: In den meisten Fällen übernimmt der Netzbetreiber die Steuerung, sodass der Prozess für Sie einfach und unaufwendig ist.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ zum § 14a EnWG.

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Interaktives Tool zu § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

 

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Möchten Sie Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung anmelden?

Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Netzbetreiber, in Apolda und den Ortsteilen ist dies die ENA Energienetze Apolda GmbH.

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