Gleichbehandlungsprogramm

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH im Jahre 2023

Präambel

 

Mit diesem Bericht kommen die ENA Energienetze Apolda GmbH und die Energieversorgung Apolda GmbH ihrer Verpflichtung aus § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach.

 

Der Bericht betrifft die Zeit vom 01.01.2023 - 31.12.2023 und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms vom 29.02.2008 zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts.

 

Der Bericht wird vorgelegt von dem Gleichbehandlungsbeauftragten, Herrn Falk Glockner, der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH, Heidenberg 52, 99510 Apolda und ist auf den Internetseiten der Unternehmen (www.evapolda.de und www.en-apolda.de) veröffentlicht.

 

Teil A:

 

Selbstbeschreibung der Energieversorgung Apolda GmbH und ENA Energienetze Apolda GmbH

 

Zum 01.07.2007 hat die ENA Energienetze Apolda GmbH als rechtlich selbstständiges Tochterunternehmen der Energieversorgung Apolda GmbH den operativen Geschäftsbetrieb als Netzbetreiber aufgenommen. Als verantwortlicher Betreiber der Elektrizitäts- bzw. Gasverteilungsnetze hat die ENA Energienetze Apolda GmbH die Aufgabe der Verteilung von Elektrizität und Gas und ist verantwortlich für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Verteilernetze.

 

Die in Teil A des Gleichbehandlungsprogramms dargestellte organisatorische Aufbauorganisation des Unternehmens bildet die Grundlage für die im Gleichbehandlungsprogramm festgelegten Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts.

 

Teil B:

 

Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts

 

Das Gleichbehandlungsprogramm enthält die Maßnahmen der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Im Rahmen dieses Berichts wird dargestellt, wie diese Maßnahmen während des Berichtszeitraumes in den Unternehmen vermittelt und gegebenenfalls im Einzelnen weiter ausgestaltet worden sind.

 

I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements

1. Gleichbehandlungsprogramm

 

Zum 01.07.2007 hat die ENA Energienetze Apolda GmbH als rechtlich selbständiges Tochterunternehmen der Energieversorgung Apolda GmbH den operativen Geschäftsbetrieb als Netzbetreiber aufgenommen. Das Gleichbehandlungsprogramm wurde entsprechend angepasst.

 

Der Gleichbehandlungsbeauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH hat mit Schreiben vom 03.03.2008 das erstellte Gleichbehandlungsprogramm an die Bundesnetzagentur versandt.

 

Das Gleichbehandlungsprogramm wurde in Form einer Dienstanweisung durch die Geschäftsführung erlassen und allen Mitarbeitern in Papierform übergeben. Die Kenntnisnahme wurde durch Unterschrift bestätigt.

 

2. Gleichbehandlungsbeauftragter

 

Herr Dirk Tauchnitz beendet zum 31.12.2023 seine Tätigkeit als Gleichbehandlungsbeauftragter. Herr Falk Glockner ist mit Wirkung vom 01.01.2024 zum Gleichbehandlungsbeauftragten bestellt.

 

Für die interne Kommunikation wurde im Gleichbehandlungsprogramm der Gleichbehandlungsbeauftragte benannt. Aufgrund der räumlichen Nähe hat je-der Mitarbeiter die Möglichkeit, den direkten Kontakt aufzunehmen. Der Gleich-behandlungsbeauftragte steht allen Mitarbeitern der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Gleichbehandlungspflicht zur Verfügung.

 

Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat uneingeschränkten Zugang zu den Geschäftsleitungen der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung des Gleichbehandlungsprogramms, insbesondere die Schulung und Organisation von Abläufen, wurden mit den Geschäftsleitungen abgestimmt.

 

In den regelmäßig stattfindenden Geschäftsleitungsberatungen besteht die Möglichkeit, Fragestellungen oder Hinweise auf die Gleichbehandlung anzusprechen und zu klären.

 

II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms

a) Organisation

 

Zum 01.07.2007 hat die ENA Energienetze Apolda GmbH als rechtlich selbständiges Tochterunternehmen der Energieversorgung Apolda GmbH den operativen Geschäftsbetrieb als Netzbetreiber, zunächst als so genannte kleine Netzgesellschaft ohne Netzeigentum, aufgenommen.

 

Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2020 und Eintragung im Handelsregister am 02.11.2020 wurde der Teilbetrieb Strom- und Gasnetz von der Energieversorgung Apolda GmbH (Muttergesellschaft) auf die ENA Energie-netze Apolda GmbH, rückwirkend zum 01.01.2020, übertragen. Entsprechend wurde das Netz- und Anlageneigentum komplett an die ENA übertragen. Der bis dahin bestehende Pachtvertrag wurde somit gegenstandslos. Alle bestehenden Dienstleistungen, welche die Energieversorgung Apolda GmbH bis dahin für die ENA Energienetze Apolda GmbH erbracht hat, wurden einschließlich des entsprechenden Personals in die ENA überführt. Ausnahme bildet die Dienstleistung „Personalwesen“. Weiterhin besteht ein Mietvertrag, in welchem die Vermietung eines Teils des Betriebsgebäudes der EVA an die ENA geregelt ist.

 

Die Struktur und die Aufgaben der ENA Energienetze Apolda GmbH entspricht den gemeinsamen Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zu den Entflechtungsbestimmungen in §§ 6 - 10 EnWG vom 21.10.2008 und der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes.

 

Die personelle Ausstattung der ENA Energienetze Apolda GmbH wurde gegen-über dem Stand 31.12.2022 verstärkt. In der Gesellschaft waren zum 31.12.2023 neben der Geschäftsführung 24,32 Mitarbeiter und zwei Auszubildende beschäftigt.

 

Als verantwortlicher Betreiber der Elektrizitäts- bzw. Gasverteilungsnetze nimmt die ENA Energienetze Apolda alle Aufgabe des Netzbetriebs der Verteilung von Elektrizität und Gas sowie des grundzuständigen Messstellenbetreibers direkt wahr. Dies sind u. a.:

  • Festlegung von Budgets;
  • Festlegung Netzkonzept und Netzstrategie;
  • Festlegung Bau- und Instandhaltungsstrategie;
  • Planung und Bau von Anlagen und Netzen;
  • Netzführung und Einspeisemanagement;
  • Durchführung des Regulierungsmanagements;
  • Beantragung von Netzentgelten;
  • Festlegung von Anschlussentgelten und Baukostenzuschüssen;
  • Vertrieb von Strom- und Gasanschlüssen;
  • Zählerdatenmanagement und Datenaustausch;
  • grundzuständigen Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz;
  • Abrechnung der Netznutzungsentgelte und Zahlungen nach EEG und und KWKG;
  • Abschluss Händlerrahmenverträge; Netznutzungs- und Anschlussverträge,
  • Betrieb von IT- Technik des Netzbetriebes.

 

b) Organigramm

 

Die Organigramme des vertikal integrierten Unternehmens Energieversorgung Apolda GmbH und der Netzgesellschaft ENA Energienetze Apolda GmbH sind im Anhang zum Stand 31.12.2023 dargestellt.

 

Dargestellt sind u.a.:

 

  • Die Anzahl der Mitarbeiter mit schuldrechtlichem Anstellungsvertrag;
  • Anzahl der Mitarbeiter, die Netztätigkeiten ausüben, aber an anderen Stellen im vertikal integrierten EVU angestellt sind;
  • Wahrnehmung von DNA-Aufgaben;
  • Anzahl der angeschlossenen Kunden.

 

c) Dienstleistungs- und Pachtverträge

 

Mit Eintragung im Handelsregister am 02.11.2020 wurde rückwirkend zum 01.01.2020 die Gründung einer großen Netzgesellschaft mit Übergang des Netzeigentums an die ENA Energienetze Apolda GmbH vorgenommen. Entsprechend wurde der vormals bestehende Dienstleistungsvertrag zwischen ENA und EVA gegenstandlos. In geringem Umfang noch verbleibende Dienstleistungen (Personal-wesen, Gebäude) sind über Einzel- bzw. Mietverträge abgebildet. Der bestehende Pachtvertrag wurde mit Gründung einer großen Netzgesellschaft mit Übergabe des Netzanlagevermögens ebenfalls gegenstandslos.

 

d) Prozessanalyse und Prozessgestaltung

 

Die unbundlingkonforme Abwicklung und Auswertung der Prozesse wurde nach der Herauslösung des Netzbetreibers ab 2007 geprüft und an die geänderte Unternehmensstruktur angepasst. Gemeinsam mit der Unternehmensberatungsgesellschaft PwC Pricewaterhouse Coopers AG wurden u. a. folgende Prozesse geprüft und dokumentiert:

 

  • Energiebeschaffung;
  • Kundenlenkung Medien;
  • Kundenlenkung Energie;
  • Kundenlenkung Hausanschluss;
  • Erstellung bzw. Änderung Hausanschluss;
  • Zählersetzen;
  • Kalkulation Netzentgelte;
  • Lieferantenwechsel;
  • Ablesung;
  • Verbrauchsabrechnung und Forderungsmanagement Netzentgelte;
  • Sperrung;
  • Netzplanung und Netzerweiterung.

 

Die unbundlingkonforme Abwicklung der Prozesse einschließlich der Geschäftsverteilungspläne wurden für die Energieversorgung Apolda GmbH und die ENA Energienetze Apolda GmbH dokumentiert und als Betriebsanweisung geschult und in Kraft gesetzt. Die gemeinsam mit PwC erarbeitete Beschreibung der einzelnen Prozesse wurde der Bundesnetzagentur am 21.05.2008 zur Kenntnis übergeben. Eine sukzessive Überarbeitung der Prozesse und Anpassung an die geänderte Unternehmensstruktur ist für 2024 geplant.

 

Die Mitarbeiter der Energieversorgung Apolda GmbH und ENA Energienetze Apolda GmbH werden durch den Gleichbehandlungsbeauftragten regelmäßig geschult. Dabei sind neben dem Gleichbehandlungsprogramm insbesondere die einzelnen, möglicherweise diskriminierungsanfälligen Prozesse zu betrachten.

 

Verstöße, Beanstandungen oder Abweichung von den vorgegebenen Prozessabläufen wurden im Jahr 2023 nicht festgestellt. Sanktionen aufgrund der Nichteinhaltung des Gleichbehandlungsprogramms bzw. der festgelegten unbundlingkonformen Geschäftsprozesse wurden nicht verhängt.

 

Durch den Gleichbehandlungsbeauftragten und den Administrator wurde die Berechtigungsstruktur der im Intranet vorhandenen Daten und Dateien geprüft. Der Zugang der Mitarbeiter der Strukturen Handel/Vertrieb bzw. Erzeugung zu Daten und Informationen des Netzbetreibers konnte im Rahmen dieser Prüfung ausgeschlossen werden.

 

Im Zusammenhang mit der Gründung der großen Netzgesellschaft und Übergang des Netzeigentums an die ENA Energienetze Apolda GmbH ist in 2024 die Überarbeitung sämtlicher diskriminierungsanfälliger sowie der sonstigen Prozesse geplant.

 


e) Kommunikation und Markenpolitik

 

Leistungen, die der Netzbetrieb für Netzkunden erbringt, werden auch als solche kenntlich gemacht. Dies betrifft insbesondere Leistungen im Rahmen der Netzanschlussverordnung bzw. Niederdruckanschlussverordnung, wie z. B. die Beantragung und Errichtung von Hausanschlüssen, Ablesung, Ablesekarten oder die Überprüfung von Hausanschlüssen.

 

Das Gleiche gilt für entsprechende Formulare und Schreiben an Anschlussnehmer sowie Netzkunden und Anschlussnutzer.

 

Die Kennzeichnung an gas- und stromtechnischen Anlagen und Zählern sowie die Beschriftung von Fahrzeugen werden im Rahmen der turnusmäßigen Erneuerungen und Wartungen auf das Logo des Netzbetreibers umgestellt.

 

Im Jahr 2019 wurde das Logo der ENA Energienetze Apolda GmbH überarbeitet. Das Gesamtbild bestehend aus Firmenname, Logo, Schriftbild und Farbe wurde werbetechnisch durch die beauftragte Werbefachfirma entworfen und nach den Kriterien der Bundesnetzagentur zur Unterscheidbarkeit von Versorger- und Netzmarken geprüft.

 

Weiterhin wurde die Überarbeitung und Aktualisierung des Internetauftritts der ENA Energienetze Apolda GmbH vorgenommen und abgeschlossen.

 


f) Umsetzung Geschäftsprozesse GPKE und GeLi

 

Die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität und Gas sowie bei der Abwicklung der Wechselprozesse im Messwesen sind umgesetzt und werden laufend an die aktuellen prozessualen Vorgaben angepasst.

 

Das ERP System des Unternehmens wird als 2- Mandanten- Anwendung betrieben. Die Fertigstellung zur Umsetzung des Projekts „Mandantentrennung“ wurde der Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 07.12.2010 angezeigt.

 

Die notwendigen Maßnahmen und marktrollenübergreifenden Regelungen im Zusammenhang mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur für neue bzw. geänderten Geschäftsprozesse, z. B. zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE), der Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom (MPES), der Wechselprozesse im Messwesen (WiM Strom) und der Marktprozesse zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) werden in enger Zusammenarbeit mit den Softwareanbietern fristgerecht umgesetzt. Schwerpunkte bildeten dabei im Jahr 2023 die Einführung der „Marktkommunikation 2023“ mit dem Einführungsszenarion des sogenannten Universalbestellprozesses für den Betrieb der intelligenten Messsysteme und die Vorbereitungen für die Umstellung der elektronischen Kommunikationsprozesse auf den Standard AS/4 im Jahr 2024.

 

g) Netzsicherheitsmanagement

 

Zur Umsetzung des Einspeisemanagements entsprechend der Vorgaben der VDE-FNN-Richtlinie 4140 „Kaskadierung von Maßnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen Energieversorgungsnetzen“ werden alle Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz sowie Anlagen mit einer installierten Leistung größer 100 KW in die fernwirktechnische Steuerung eingebunden und können mit dem Netzleitsystem gesteuert werden. Zur Unterstützung des diskriminierungsfreien Einspeisemanagements wird dafür im Zuge einer Dienstleistung durch den vorgelagerten Netzbetreiber eine Software (EEG-Manager) eingesetzt.

 

Zur Umsetzung des Einspeisemanagements wurden die notwendigen Abstimmungen mit unserem vorgelagerten Netzbetreiber und den Anlagenbetreibern zur unbundlingkonformen Umsetzung des Kaskadierungssystems über die Netzleitstelle und den Bereitschaftsdienst getroffen. Mit dem vorgelagerten Netzbetreiber TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG werden regelmäßig Kommunikationstests durchgeführt. In Bezug auf das Thema „Lastabsenkung oder Lastabschaltung“ wurden zurzeit die Informationen und Handlungsschwerpunkte unserem vorgelagerten Netzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber abgestimmt. Im Rahmen der VDE-FNN-Richtlinie 4140 „Kaskadierung von Maßnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen Energieversorgungsnetzen“ finden die dafür notwendigen Abstimmungen und Einrichtungsarbeiten zu den darin enthaltenen normierten Prozessen statt.

Die notwendigen Maßnahmen zur Einführung des Redispatch 2.0 werden im der-zeit möglichen Umfang durchgeführt. Die Umsetzung des Redispatch erfolgt da-bei im Zuge einer Dienstleistung durch den vorgelagerten Netzbetreiber. Weiterhin wurde die in 2022 begonnene Neuinstallation der Netzleitstelle Strom abgeschlossen.

 

h) IT-Sicherheit

 

Das Informationssicherheits- Managementsystem (ISMS) gemäß IT-Sicherheitskatalog wird durch entsprechende Umsetzungsprozesse im Unter-nehmen, sowie regelmäßige interne Audits und externe Auditierung aufrecht-erhalten. Aktuell erfolgt im Unternehmen die Implementierung von zusätzlichen Systemen zur Angriffserkennung (SzA) entsprechend der Anforderungen aus dem IT Sicherheitsgesetz.

 

i) Krisenvorsorge Strom und Gas

 

Aufgrund der derzeitig angespannten geopolitischen Lage und den daraus resultieren Folgen für den Energiesektor werden durch die ENA Energienetze Apolda GmbH gemeinsam mit den vorgelagerten Netzbetreibern aktuell und zukünftig verstärkte Anstrengungen und Maßnahmen in Bezug auf die Krisenvorsorge Gas und Strom unternommen. Dies betrifft neben der Anpassung und Überarbeitung von Strategien, Prozessen und Anweisungen insbesondere die ständige Abstimmung und das vorausschauende Training mit unseren vorgelagerten Netzbetreibern. Weiterhin fanden regelmäßige Abstimmungen zum Thema Krisenvorsorge Gas und Strom mit anderen Netzbetreibern sowie Behörden statt.

 

j) Entgeltbildung in der Anreizregulierung und Marktinformation zu den Preisblättern zum 01.01.2023

 

Auf der Grundlage der Beschlüsse der Regulierungsbehörden zur Festlegung der Erlösobergrenzen für Gas und Strom wurden die geänderten Kosten (u.a. Kosten vorgelagertes Netz bzw. vermiedene Netzentgelte, Verbraucherpreisindex, Kapitalkostenaufschlag, Regulierungskonto) in die Netzentgelte eingearbeitet und der Landesregulierungsbehörde Thüringen angezeigt.

 

Die vorläufigen Preisblätter wurden bis zum 15.10.2023 im Internet veröffentlicht und zeitgleich alle Netzkunden darüber per E-Mail informiert. Zusätzlich wurden elektronische Preisblätter an die Netzkunden kommuniziert.

 

Die endgültigen Preisblätter Strom und Gas für das Jahr 2024 wurden allen Netzkunden per E-Mail und elektronisch über die Marktprozesse im Dezember 2023 übermittelt.

 

k) Unabhängigkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten und Vortragsrecht bei der Geschäftsleitung des integrierten EVU und Sanktionen bei Entflechtungsverstößen

 

Der Gleichbehandlungsbeauftragte der Energieversorgung Apolda GmbH und ENA Energienetze Apolda GmbH ist beim Netzbetreiber angestellt und in dieser Funktion vollkommen unabhängig.

 

Der Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt an den regelmäßigen Leitungsberatungen der Geschäftsführung des integrierten Unternehmens teil.

 

Im Rahmen dieser Beratungen wird das Vortragsrecht des Gleichbehandlungsbeauftragten gegenüber der Geschäftsführung uneingeschränkt wahrgenommen.

 

Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm wurden im Jahr 2023 nicht festgestellt.

 

III. Schulungskonzept

Neue Mitarbeiter werden im Zuge des Einstellungsprozesses unterwiesen, die Auszubildenden werden im Rahmen ihrer Ausbildung mit den Anforderungen des EnWG vertraut gemacht. Der Gleichbehandlungsbeauftragte selbst informiert sich regelmäßig über die Fachpresse bzw. nimmt an einschlägigen Weiterbildungsmaßnahmen teil.

 

Alle Mitarbeiter erhalten über das betriebliche Anweisungssystem neben der Richtlinie zum unbundlingkonformen Verhalten das Gleichbehandlungsprogramm zur Kenntnis und Anwendung.

 

Eine Mitarbeiterschulung zum Gleichbehandlungsprogramm und den Prozessen ist für das Jahr 2024 geplant.

 

IV. Überwachungskonzept

Die Mitarbeiter der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH haben die Möglichkeit, Fragen oder Hinweise in Bezug auf die Gleich-behandlung zu stellen oder zu geben. Der Name des Gleichbehandlungsbeauftragten ist im Gleichbehandlungsprogramm benannt. Bei Beschwerden steht dieser den Mit-arbeitern zur Verfügung, so dass der Gleichbehandlungsbeauftragte über eventuelle Verstöße gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung Kenntnis erlangt.

 
    
Schwerpunktmäßig wird im Jahr 2024 die Umsetzung der Rolloutverpflichtungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz MsbG durch den Gleichbehandlungsbeauftragten begleitet und überwacht.

 

Apolda 26.03.2023

 

Falk Glockner
Gleichbehandlungsbeauftragter