
Engagement in der Region
Für Kulturliebhaber, Dreikäsehochs und Sportskanonen. Für Apolda.
Die eva steht als fester Partner an der Seite zahlreicher Vereine und Verbände der Region. Als wichtiger Förderer von Veranstaltungen, kultureller und sozialer Einrichtungen sowie sportlicher Aktivitäten macht die Energieversorgung Apolda GmbH, gemeinsam mit Ihnen, unser Apolda noch lebenswerter.
Sponsoringaktion 2025
Stimmen Sie vom 12. bis 19. Mai 2025 für Ihren Verein ab.
Sie haben jeweils eine Stimme auf unserer Webseite, unserer Facebook-Seite, unserer Instagram-Seite und unserem Youtube-Kanal.
Das Video mit den meisten Likes auf allen vier Kanälen (summiert) gewinnt! Auf jedem Kanal kann einmalig abgestimmt werden. Also fleißig teilen, liken und allen Freunden und Bekannten Bescheid sagen!
[Sollte kein Button "Abstimmen" mehr auf der Webseite erscheinen, haben Sie oder jemand mit derselben IP-Adresse bereits abgestimmt.]
YOUTUBE
Für welche Vereine stimmen Sie ab?
BEWERBER 2025
BSC Aufbau Apolda e.V.
Freizeitzentrum "Lindwurm" e.V.
Heimatverein "1996" Nauendorf e.V.
Interessengemeinschaft Bad Sulza e.V.
Kinder- und Jugendhaus "An der Glockengießerei"
SG Moorental e.V.
SV "Fortuna 90 e.V." Oberroßla
SV Pfiffelbach
Turn- und Sportgemeinschaft Apolda e.V.
VfB Apolda e.V.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZUR ABSTIMMUNG
1 Allgemeines
(1) Veranstalter dieser Online-Abstimmung ist Energieversorgung Apolda GmbH, Heidenberg 52, 99510 Apolda (nachfolgend „eva“ genannt).
(2) Die Durchführung der Online-Abstimmung erfolgt auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen. Die Organisation und Abwicklung wird von der eva und deren Beauftragten durchgeführt. Alle Fragen, Beschwerden oder sonstigen Angelegenheiten sind explizit an die eva zu richten. Die bereitgestellten Informationen werden lediglich für die Durchführung der Online-Abstimmung verwendet.
2 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen Automatisierte Eintragungen werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
(2) Die eva behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf automatisierte Eintragungen den Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Ebenso behält sich die eva das Recht vor Teilnehmer von der Online-Abstimmung auszuschließen, bei denen der Verdacht auf Manipulation der Abstimmungsergebnisse vorliegt und/oder der Einsatz von automatisierten Abstimmungs-Scripten, Bots, Anwendungen oder ähnlichem vermutet wird.
3 Durchführung der Online-Abstimmung
(1) Die Teilnahme an der Online-Abstimmung ist ausschließlich in der Zeit vom 12.05.2025 12:00 bis 19.05.2025 11:59 Uhr möglich.
(2) Jede an der öffentlichen Abstimmung teilnehmende Person (Abstimmer) verfügt über eine Stimme pro Kanal (Webseite, Facebook-Seite, Instagram-Seite und Youtube-Seite der eva). Die eva behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf unfaires Handeln, Stimmen ggf. von der Wertung auszuschließen.
(3) Die Abstimmungsphase endet am 19.05.2025 11:59:59 Uhr. Im Anschluss werden die Gewinner ermittelt und nach eingängiger Prüfung hinsichtlich sauberen Abstimmungsergebnissen bekannt gegeben.
(4) Der Bewerber, der am Ende der Abstimmung die meisten Stimmen summiert von allen vier eva-Kanälen erhalten hat, geht als Gewinner hervor. Der Gewinner erhält ein Sponsoring über 1.000 Euro. Der Zweitplatzierte erhält ein Sponsoring über 750 Euro, Platz 3 gewinnt 500 Euro, Platz 4 250 Euro und Platz 5 100 Euro in Form eines Sponsorings durch die eva.
(5) Im Falle des Gewinns erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der redaktionellen Berichterstattung und Veröffentlichung im Internet, Social Media und der Kundenzeitung der eva.
4 Benachrichtigung der Gewinner
(1) Die Gewinner der Online-Abstimmung werden innerhalb von 7 Werktagen schriftlich über die Tatsache des Gewinns benachrichtigt.
(2) Den Gewinnern wird ein Entwurf der Sponsoringvereinbarung zugesandt. Die Gewinner werden ggf. zu einer Auszeichnungsveranstaltung ins Haus der eva eingeladen. An dem Termin werden die Sponsoringverträge feierlich unterzeichnet. Der Termin wird mit der Gewinnbenachrichtigung bekannt gegeben.
5 Störungen und Haftung
(1) Die eva behält sich vor, die Online-Abstimmung jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe eine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs der Abstimmung oder aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Die eva hat das Recht, Teilnehmer von der Abstimmung auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder die Abstimmung manipulieren bzw. die Teilnehmer versuchen gegen die Spielregeln zu verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmern, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(3) Die eva übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseite, auf der die Abstimmung angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der eigenen Internetseite.
(4) Die eva behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.
1 Allgemeines
(1) Veranstalter dieser Online-Abstimmung ist Energieversorgung Apolda GmbH, Heidenberg 52, 99510 Apolda (nachfolgend „eva“ genannt).
(2) Die Durchführung der Online-Abstimmung erfolgt auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen. Die Organisation und Abwicklung wird von der eva und deren Beauftragten durchgeführt. Alle Fragen, Beschwerden oder sonstigen Angelegenheiten sind explizit an die eva zu richten. Die bereitgestellten Informationen werden lediglich für die Durchführung der Online-Abstimmung verwendet.
2 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen Automatisierte Eintragungen werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
(2) Die eva behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf automatisierte Eintragungen den Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Ebenso behält sich die eva das Recht vor Teilnehmer von der Online-Abstimmung auszuschließen, bei denen der Verdacht auf Manipulation der Abstimmungsergebnisse vorliegt und/oder der Einsatz von automatisierten Abstimmungs-Scripten, Bots, Anwendungen oder ähnlichem vermutet wird.
3 Durchführung der Online-Abstimmung
(1) Die Teilnahme an der Online-Abstimmung ist ausschließlich in der Zeit vom 12.05.2025 12:00 bis 19.05.2025 11:59 Uhr möglich.
(2) Jede an der öffentlichen Abstimmung teilnehmende Person (Abstimmer) verfügt über eine Stimme pro Kanal (Webseite, Facebook-Seite, Instagram-Seite und Youtube-Seite der eva). Die eva behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf unfaires Handeln, Stimmen ggf. von der Wertung auszuschließen.
(3) Die Abstimmungsphase endet am 19.05.2025 11:59:59 Uhr. Im Anschluss werden die Gewinner ermittelt und nach eingängiger Prüfung hinsichtlich sauberen Abstimmungsergebnissen bekannt gegeben.
(4) Der Bewerber, der am Ende der Abstimmung die meisten Stimmen summiert von allen vier eva-Kanälen erhalten hat, geht als Gewinner hervor. Der Gewinner erhält ein Sponsoring über 1.000 Euro. Der Zweitplatzierte erhält ein Sponsoring über 750 Euro, Platz 3 gewinnt 500 Euro, Platz 4 250 Euro und Platz 5 100 Euro in Form eines Sponsorings durch die eva.
(5) Im Falle des Gewinns erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der redaktionellen Berichterstattung und Veröffentlichung im Internet, Social Media und der Kundenzeitung der eva.
4 Benachrichtigung der Gewinner
(1) Die Gewinner der Online-Abstimmung werden innerhalb von 7 Werktagen schriftlich über die Tatsache des Gewinns benachrichtigt.
(2) Den Gewinnern wird ein Entwurf der Sponsoringvereinbarung zugesandt. Die Gewinner werden ggf. zu einer Auszeichnungsveranstaltung ins Haus der eva eingeladen. An dem Termin werden die Sponsoringverträge feierlich unterzeichnet. Der Termin wird mit der Gewinnbenachrichtigung bekannt gegeben.
5 Störungen und Haftung
(1) Die eva behält sich vor, die Online-Abstimmung jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe eine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs der Abstimmung oder aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Die eva hat das Recht, Teilnehmer von der Abstimmung auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder die Abstimmung manipulieren bzw. die Teilnehmer versuchen gegen die Spielregeln zu verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmern, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.
(3) Die eva übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseite, auf der die Abstimmung angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der eigenen Internetseite.
(4) Die eva behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.