FAQ - Häufige Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Fragen zum § 14a EnWG

Wen betrifft der § 14a EnWG?

Betroffen ist, wer seit dem 01. Januar 2024 steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 Kilowatt (kW) elektrischer Anschlussleistung zuhause ans Stromnetz angeschlossen hat. Die angegebene Leistung gilt je Verbrauchseinrichtung bzw. Verbrauchstyp (bei Wärmepumpen und Klimaanlagen). Als Beispiel würden mehrere Wärmepumpen, die über einen gemeinsamen Zähler laufen, wie eine große Wärmepumpe mit der aufsummierten Gesamtnennleistung betrachtet werden, wohingegen die Leistung mehrerer verschiedener Verbrauchseinrichtungen (z.B. eine Wallbox, eine Wärmepumpe und eine Klimaanlage) einzeln behandelt werden. Wenn im letztgenannten Fall alle drei verschiedenen Verbrauchseinrichtungen jeweils knapp unter 4,2 kW bleiben, fällt auch der gesamte Netzanschlusspunkt bzw. die Summe der Verbrauchseinrichtungen nicht unter den §14a EnWG.
Für Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, und denen bisher ein reduziertes Netzentgelt gewährt worden ist, gelten spätestens ab dem 1. Januar 2029 die Vorgaben gemäß dem neuen § 14a EnWG. Ein vorheriger Wechsel in die neue Regelung ist jederzeit freiwillig möglich, allerdings ohne Rückkehrmöglichkeit. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen, ein freiwilliger Wechsel in die neuen Regelungen entsprechend neuem § 14a EnWG ist jedoch jederzeit möglich, allerdings ebenfalls ohne Rückkehrmöglichkeit.
Anlagen, die entsprechend der alten § 14a-Regelung (vor dem Jahr 2024) angeschlossen und tarifiert, aber keine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) im Sinne des neuen § 14a EnWG sind, verlieren ab dem 01.01.2029 oder bei einer Anlagenänderung bzw. Änderung der Betriebsweise ihre Netzentgeltreduzierung. Lediglich für Nachtspeicherheizungen gilt die vor dem Jahr 2024 gewährte Netzentgeltreduzierung unbefristet weiter. Für diese Anlagen ist der Wechsel in die Regelung gemäß dem neuen §14a EnWG dauerhaft nicht möglich. Lediglich bei Austausch, Ersatz oder größeren Reparaturen der Nachtspeicherheizung endet dieser Bestandsschutz für die vor 2024 gewährte Netzentgeltreduzierung.
Nicht betroffen vom §14a EnWG sind Verbrauchseinrichtungen, die zu gewerblichen, betriebsnotwendigen Zwecken (bspw. Kühlhäuser) oder im Rahmen der KRITIS eingesetzt sind (bspw. Krankenhäuser oder andere kritische Infrastruktur). Außerdem sind Wärmepumpenheizungen und Anlagen zu Raumkühlung, welche nicht zur Raumheizung oder -kühlung in Wohn-, Büro- oder Aufenthaltsräumen genutzt werden, ausgenommen.

 

Was ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE)?

Zu einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung zählen Verbraucher mit einer Nennleistung über 4,2 kW. Dazu zählen private Wallboxen im nicht-öffentlichen Bereich, Wärmepumpen (inkl. Heizstab), Heimspeichersysteme sowie Klima- und Kälteanlagen.

 

Was bedeutet der § 14a EnWG für Sie?

In den meisten Fällen reicht eine Meldung beim Netzbetreiber. Unser Team unterstützt Sie bei allen notwendigen SchrittenWenn eine PV-Anlage Ihre Wallbox oder das restliche Haus vollständig mit Strom versorgt, ändert sich für Sie nichts, da Sie unabhängig vom Stromnetz sind. Betroffen sind Sie, wenn Sie Strom aus dem Netz beziehen. Droht eine Überlastung in Ihrem Wohngebiet, kann eine netzdienliche Regelung auf minimal 4,2 kW notwendig werden. Das E-Auto lädt nun trotzdem weiter – nur etwas langsamer. Auch Wärmepumpen können mit niedriger Leistung betrieben werden.
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass entsprechende Eingriffe nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und ohne wesentliche Komforteinbußen ablaufen. Die Verbrauchseinrichtungen werden zukünftig nur noch heruntergeregelt (gedimmt), vollständige Abschaltungen der SteuVE sind nicht mehr zulässig. Außerdem ist die Regelung die absolut letzte Maßnahme des Netzbetreibers, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, dass das Netz langfristig ausgebaut wird, wenn eine Dimmung erforderlich ist.
Lediglich Großwärmepumpen und Klimageräte, die eine Netzanschlussleistung von über 11 kW aufweisen, besitzen eine Mindestleistung, mit der Sie betrieben werden müssen, um hohe Komforteinbußen zu vermeiden. Diese beträgt 40 % der Netzanschlussleistung und wird bei der Dimmung nicht unterschritten.
Wenn Sie eine SteuVE in Betrieb nehmen, sind Sie verpflichtet, dies dem Netzbetreiber mitzuteilen und die Anlage mit Steuerungstechnik ausstatten zu lassen oder den Netzbetreiber zur Ausstattung zu bevollmächtigen. Auch dauerhafte Änderungen und die Außerbetriebnahme von SteuVE müssen dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.
Für das Dimmen Ihrer Verbrauchseinrichtungen erhalten Sie finanzielle Vorteile. Weitere Informationen dazu finden Sie in Frage 8 unter „Was erhalte ich im Gegenzug?“.

 

Warum ist eine netzdienliche Regelung notwendig?

Deutschland hat sich bei der Energiewende viel vorgenommen. Elektrische Verbrauchseinrichtungen werden häufig finanziell gefördert, aber das Stromnetz ist noch nicht überall entsprechend ausgebaut. Wenn mehrere Haushalte zeitgleich abends ihr E-Auto laden, die Wärmepumpe einschalten und weitere Geräte betreiben, droht ein Stromausfall in diesem Netzgebiet, wenn das Stromnetz die benötigte Leistung nicht bereitstellen kann. Bis das Stromnetz optimiert, digitalisiert und ausgebaut ist, benötigt der Verteilnetzbetreiber Werkzeuge, um im Notfall das Netz vor dem Zusammenbruch zu schützen. Somit besteht das Ziel des § 14a EnWG darin, die Mobilitäts- und Wärmewende in Deutschland zu fördern, ohne dass potenzielle Engpässe im Niederspannungsnetz die Anbindung solcher Anlagen verhindern.

 

Welche Instanz ist für die Dimmung verantwortlich?

Ihrem Netzbetreiber ist nach § 14a EnWG das Dimmen einer SteuVE, also das kontrollierte Herunterregeln des Stromverbrauchs zur Netzentlastung, gestattet. Hierfür ist eine vertragliche Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber notwendig. Diese wird in der Regel über Ihren Stromliefervertrag abgedeckt. Der Netzbetreiber hat zukünftig nicht mehr die Möglichkeit den Anschluss Ihrer SteuVE aufgrund von Netzengpässen abzulehnen oder hinauszuzögern. Alle Verbraucher über 4,2 kW fallen ab sofort unter den § 14a EnWG und müssen heruntergeregelt werden können. Nähere Informationen dazu, finden Sie auf der Webseite Ihres zuständigen Netzbetreibers.

 

Wie erfolgt die Dimmung und welche zusätzlichen Geräte werden für den Prozess benötigt?

Für die Dimmung sendet der Netzbetreiber ein Signal, um Geräte datenschutzkonform und diskriminierungsfrei automatisch auf minimal 4,2 kW zu dimmen. Damit die Dimmung bei Ihnen vor Ort erfolgen kann, müssen in Ihrem Haushalt ein intelligentes Messsystem sowie eine Steuereinrichtung verbaut sein. Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway und sendet und empfängt Energieverbrauchsdaten in Echtzeit. Die Steuereinrichtung regelt dann den Leistungsfluss auf die Endverbraucher und kann i.d.R. in Form eines Heimenergiemanagementsystems oder einer Steuerbox realisiert werden. Die Steuereinrichtung erhält im Falle einer Dimmung einen Gesamtsollwert für alle angeschlossenen Geräte und regelt die Verteilung gemäß Ihren Präferenzen. Wie der Einbau bei Ihnen erfolgen kann und welche Kosten damit verbunden sind, erfahren Sie im Rahmen Ihrer Elektroinstallation.

 

Wieso sind Heimspeichersysteme zukünftig ebenfalls vom § 14a EnWG betroffen?

Heimspeichersysteme fallen ab 01.01.2024 unter den § 14a EnWG, wenn ihre Netzanschlussleistung mehr als 4,2 kW beträgt. Dies betrifft auch Anlagen, die hauptsächlich oder ausschließlich dazu eingesetzt werden, den Strom Ihrer PV-Anlage zu speichern. Grund hierfür ist, dass Speichersysteme mit geringfügigen Softwareupdates zukünftig auch dafür genutzt werden können, Strom zu vergünstigten Bezugspreisen aus dem Netz zu beziehen. PV-Anlagenbesitzer, die einen entsprechend großen Speicher verbauen, müssen zukünftig dafür Sorge tragen, dass das Gesamtsystem mit Steuerungstechnik ausgestattet wird, die dem Netzbetreiber die Dimmung ermöglicht. Betroffen sind Speicheranlagen, die mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung beziehen und an eine PV-Anlage <25 kW angeschlossen sind. PV-Anlagen über 25 kW fallen unter die Regelung des EEG.

 

Was erhalte ich im Gegenzug?

Für das Dimmen Ihrer Verbrauchseinrichtung(en) werden Sie finanziell entschädigt: Mit der nächsten Stromrechnung zahlen Sie weniger Netzentgelte. Eine Vergünstigung tritt für Sie in Kraft unabhängig davon, ob der Netzbetreiber Ihre Anlage herunterregelt oder nicht. Von welcher Reduzierung Sie dabei genau profitieren können, entscheiden Sie selbst. Sie haben die Wahl aus einem der folgenden Module der Netzentgeltreduktion zu wählen:

  • Modul 1: Durch Ihren Netzbetreiber wird ein pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt gewährt. Dieser kann je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro (brutto) im Jahr betragen. Ein separater bei den Netzen angemeldeter Zählpunkt ist für dieses Modul optional.
  • Modul 2: Der Arbeitspreis der Netzentgelte wird um 60 Prozent reduziert. Um dies technisch zu ermöglichen, ist ein separater bei den Netzen angemeldeter Zählpunkt für dieses Modul zwingend notwendig. Das Modell kann mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombiniert werden (in der Regel handelt es sich hier um eine Befreiung von der KWK- und Offshore-Umlage sowie eine Umlagebefreiung nach EnFG) und ist daher in vielen Fällen besonders für Wärmepumpen geeignet.
  • Modul 3: Wenn Sie sich als Betreiber Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung für Modul 1 entscheiden, steht Ihnen ab April 2025 die Option offen, sich zusätzlich für ein zeitvariables Netzentgelt über Modul 3 zu entscheiden. Hierbei werden vom Netzbetreiber innerhalb eines Tages verschiedene Preisstufen festgelegt. Entsprechend der Preisstufe, in der ein Verbrauch stattfindet, kann der Preis pro kWh variieren. Durch besonders niedrige Netzentgelte werden Sie somit dazu angeregt, Ihren Energieverbrauch in Zeiten zu verlagern, in denen die Netzauslastung gering ist.

Falls Ihre SteuVE nach dem 01.01.2024 installiert wurde und bereits beim Netzbetreiber angemeldet ist, erhalten Sie automatisch die pauschale Reduzierung nach Modul 1. Falls dies bei der Installation noch nicht durch den Elektroinstallateur geschehen ist, können Sie die SteuVE nachträglich bei ihrem zuständigen Netzbetreiber anmelden, um die Vergünstigung zu erhalten. Die Auszahlung erfolgt aufgrund der Komplexität der neuen Regelung eventuell erst im Folgejahr.

 

Welches Modul lohnt sich für mich?

Die Wirtschaftlichkeit der Module im Vergleich hängt vor allem von der Höhe und zeitlichen Verteilung Ihres Stromverbrauchs ab. Als Orientierung kann gesagt werden, dass Modul 2 ab einem Verbrauch von ca. 3000 kWh/Jahr an einer SteuVE mehr Einsparungen bringt als Modul 1, und Modul 3 sinnvoll ist, wenn der Verbrauch vor allem nachts stattfindet.

 

Erhalte ich die pauschale Reduzierung nach Modul 1 für jede SteuVE?

Die pauschale Reduzierung erfolgt nicht pro SteuVE, sondern pro Zähler (Marktlokation). Das bedeutet, dass Sie die Reduzierung auch bei mehreren SteuVE hinter einem Zähler nur einmal erhalten.

 

Haftungshinweis: Die vorliegende FAQ-Liste wurde mit größter Sorgfalt entwickelt. Gleichwohl übernimmt die ASEW aufgrund der ständigen Veränderungen und Fortbildungen des Rechts sowie der zum Teil uneinheitlichen Rechtsprechung der zuständigen Gerichte für den rechtlichen Bestand der Inhalte keine Haftung, soweit ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Die FAQ-Liste dient dem Mitgliedsunternehmen als Grundlage und zur eigenverantwortlichen Nutzung. Vor Verwendung ist die FAQ-Liste daher immer auf den Einzelfall anzupassen. Für die Anpassung empfehlen wir dringend die Hinzuziehung eines Rechtsberaters. Nur so kann die FAQ-Liste auf die exakten Bedürfnisse Ihres Hauses ausgerichtet und rechtliche Risiken minimiert werden.

 

Fragen zum 24h-Lieferantenwechsel

Welche Auswirkungen hat der 24-h-Lieferantenwechsel auf An-/Ab-/Ummeldungen (Umzüge)?

An- und Abmeldungen sind nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich. Das bedeutet, dass es keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr geben wird. Eventuelle Zuordnungslücken werden durch die Ersatz- oder Grundversorgung geschlossen.

 

Was bedeutet der 24-Stunden-Wechselservice für meinen bestehenden Vertrag?

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ermöglicht es Ihnen, den Stromanbieter werktags innerhalb eines Tages zu wechseln. So können Sie schnell auf Preisschwankungen oder geänderte Bedürfnisse reagieren. Die Kündigungsfristen Ihres Vertrags bleiben jedoch bestehen. Dies bedeutet, dass ein täglicher Wechsel zwar technisch möglich, aber durch vertragliche Bindungen eingeschränkt sein kann.

 

Kann jeder Lieferant den schnellen Wechsel durchführen?

Ab dem 6. Juni 2025 muss jeder Lieferant und jeder Netzbetreiber dazu in der Lage sein, den schnellen Wechsel durchzuführen.

 

Welche Voraussetzungen muss ich als Kunde erfüllen?

Voraussetzung für einen schnellen Wechsel des Lieferanten innerhalb von 24 Stunden ist die Angabe der MaLo-ID. Sie finden die elfstellige Kennnummer auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung. Haben Sie diese nicht zur Hand, können Sie alternativ auch Ihre Zählernummer angeben.

 

Was kostet mich ein 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist für Verbraucher kostenlos.

 

Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?

Die Marktlokations-ID ist eine elfstellige Kennnummer, die jeder Ort, an dem Energie erzeugt und/oder verbraucht wird, erhält. Sie erlaubt eine eindeutige Zuordnung dieser sogenannten Marktlokationen und erleichtert dadurch die Verwaltung der Daten.

 

Wie schnell geht der Wechsel des Stromanbieters?

Sofern es keine festgesetzten Laufzeiten oder Kündigungsfristen gibt, klappt der Wechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden. Achten Sie dabei unbedingt auf Ihre bisherige Kündigungsfrist.

 

Kann man den Stromlieferanten sofort wechseln?

Grundsätzlich müssen Sie die Laufzeit und die Kündigungsfrist Ihres Vertrags einhalten. Bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug ist es möglich, den Stromanbieter trotz laufenden Vertrags vorzeitig zu wechseln. Achten Sie dabei unbedingt auf Ihre bisherige Kündigungsfrist.

 

Welchen rechtlichen Hintergrund und welche Ziele hat der 24h-Lieferantenwechsel?

Mit dem 24-Stunden Lieferantenwechsel nach § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/944 auf nationaler Ebene umgesetzt. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den einzelnen Energielieferanten zu fördern und den Energiemarkt insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten.

Fragen zu den Produkten der eva

Welche Produkte können Sie empfehlen?

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Produkte interessieren. Schauen Sie gern auf unseren Produktrechner, um für Sie das beste Produkt zu finden.

Was bedeutet Bestpreis-Abrechnung?

Der gesamte Verbrauch Ihrer Verbrauchsstelle eines Abrechnungszeitraums (in der Regel das Kalenderjahr) wird automatisch in der für Sie günstigsten Verbrauchsstufe abgerechnet.

Was beinhaltet der Grundpreis?

Der Grundpreis beinhaltet die Netznutzungsentgelte und die Vertriebskosten. Die Netznutzungsentgelte enthalten Kosten für den Ausbau, die Bereitstellung und Instandhaltung des Netzes, die Messeinrichtung, die Ablesung des Zählers und die Abrechnung. Die Vertriebskosten enthalten Kosten für die Erstellung der Abrechnung gegenüber dem Kunden und dem Kundenservice.

Muss ich den Vertrag vollständig ausfüllen, Sie haben doch meine Daten?

Wir bitten Sie, die fehlenden Daten zu ergänzen. So haben Sie die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen oder auch Fehler beseitigen.

Warum muss ich das SEPA-Lastschriftmandat nochmals mitteilen? Die eva bucht doch schon immer bei mir ab?

Haben Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, können Sie auf dem Vertrag „liegt bereits vor und gilt fort“ ankreuzen.

Für den Fall, dass Sie mehrere Kundennummern bei uns haben, teilen Sie uns bitte mit, auf welche Kundennummer sich Ihre Angabe bezieht.

Ich habe ein Elektroauto bestellt und bekomme eine Wallbox. Haben Sie auch Ökostrom?

Ja, der Strom für unsere Produkte bioAPFELstrom und bioAPFELstrom regio stammt zu 100% aus regenerativen Energiequellen. Hierfür werden entsprechende Herkunftsnachweise durch die zuständige Behörde entwertet.

Meine Frage wurde noch nicht beantwortet.

Gerne stehen Ihnen unsere kompetenten Ansprechpartner bei all Ihren Anliegen rund um das Thema Energie zur Verfügung.

Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung

Können Sie mir meine Rechnung erklären?

Ihre Strom- und Gasrechnungen werden künftig noch transparenter und informativer. Damit Sie Ihre Rechnung besser nachvollziehen können, erklären wir Ihnen diese gerne leicht verständlich. Hierzu können Sie sich an dieser Stelle eine Musterrechnung mit entsprechenden Erklärungen ansehen. Klicken Sie für die detaillierten Informationen einfach auf das „?“ im grünen Kreis.

 

Musterrechnung

Kann ich meinen Abschlag ändern?

Die Abschlagshöhe wird entsprechend Ihres Verbrauches und des hinterlegten Tarifes berechnet. Sie können den Abschlag jederzeit ändern. Am besten über unser Kundenportal. Aber auch per Telefon, E-Mail oder Brief ist eine Abschlagsänderung möglich.

 

Bitte bedenken Sie bei einer Abschlagssenkung, dass – sofern sich Ihr Verbrauch erhöht – das Risiko einer höheren Nachzahlung besteht.

 

Bei neuen Kunden kann die Abschlagshöhe auch anhand historischer Daten der Abnahmestelle ermittelt werden.

Wann sind meine Abschläge fällig?

Abschlagszahlungen werden grundsätzlich monatlich, zum letzten Werktag fällig. Im Monat der Abrechnung (Januar) wird keine Abschlagszahlung erhoben.

 

Der monatlich zu zahlende Abschlag wird ab einem jährlichen Rechnungsbetrag von 200,00 Euro automatisch erhoben. Dieser ist für die Monate Februar bis Dezember zu zahlen.

 

Bis zu einem Betrag von 115,00 Euro werden keine Abschläge und im Bereich über 115,00 Euro bis 200,00 Euro werden quartalsweise Abschläge erhoben.

 

Die Abschlagsfälligkeiten finden Sie auf der Seite 1 Ihrer Rechnung.

 

Auf Wunsch buchen wir Ihre Abschläge auch zum 15. des Monats bzw. den darauffolgenden Werktag von Ihrem Konto ab. Bitte beachten Sie, dass  Sie dann nur 10 Abschläge (März bis Dezember) bezahlen und der monatliche Abschlagsbetrag dadurch höher ausfällt.

Mein Rechnungsbetrag ist zu hoch. Die Rechnung muss falsch sein.

Um festzustellen, ob Ihre Rechnung falsch ist, prüfen Sie bitte die Angaben Ihrer Rechnung:

 

  • Ist der Zählerstand richtig? Wenn ja, gab es im zurückliegenden Jahr Ereignisse, die eine Erhöhung des Verbrauchs rechtfertigen?
  • Wurde der Zählerstand abgelesen oder geschätzt? Sollte der Zählerstand geschätzt oder falsch sein, bitte lesen Sie Ihren Zählerstand ab und senden Sie uns diesen zur Korrektur der Rechnung zu.
  • Sind alle bezahlten Abschläge in der Rechnung berücksichtigt? Wurden alle Abschläge bezahlt?

Ich kann den Rechnungsbetrag nicht sofort zahlen. Kann ich auch in Raten zahlen?

Gern unterstützen wir Sie mit einem Ratenzahlungsplan und bitten Sie, Ihre Anfrage per E-Mail an kundenservice@evapolda.de oder per Post an uns zu zusenden.

Ich habe ein Guthaben. Zahlen Sie mir das Geld aus?

Zur Auszahlung Ihres Guthabens teilen Sie uns Ihre Bankverbindung gern per E-Mail oder per Post mit. Vergessen Sie bitte Ihre Kundennummer nicht. Sie haben uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt? Dann überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben automatisch zur Fälligkeit auf Ihr Konto.

Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Rechnungsbetrag und auch meine Abschläge zu bezahlen?

Sie haben die Möglichkeit, die Jahresverbrauchsabrechnung und auch die Abschläge selbst zu den angegebenen Fälligkeitsterminen zu überweisen.

 

Bequemer für Sie ist, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Mit diesem ermächtigen Sie die eva, Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift entsprechend der Fälligkeiten einzuziehen. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat vergessen Sie keine Zahlungen und Gutschriften werden automatisch überwiesen.

 

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie hier herunterladen.

Fragen zum Kundenservice

Wo finde ich meinen Ansprechpartner?

Unsere Ansprechpartner finden Sie unter dem Menüpunkt Kontakt. Nutzen Sie bitte auch unser Kontaktformular oder rufen Sie uns gern unter unserer Servicenummer 03644 5028 2828 an.

 

Bitte halten Sie Ihre Kundennummer oder Zählernummer bereit.

Was mache ich bei einer Reklamation/Beschwerde?

Ihr Anliegen können Sie über das Kontaktformular, per Mail an kundenservice@evapolda.de, per Post oder persönlich vor Ort übermitteln. Bitte geben Sie dazu Ihre Kundennummer und eine Telefonnummer, unter der wir Sie für Rückfragen können, an. Wir werden uns bemühen, den Sachverhalt schnellstmöglich zu klären.

Ich bin mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Wohin wende ich mich bei Streitigkeiten mit meinem Energieversorger?

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie unseren Kundenservice bereits kontaktiert haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

 

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030-2 75 72 40-0, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de.

 

Wurden Sie von einer unbekannten Nummer angerufen oder stand plötzlich ein Vertreter unangekündigt vor Ihrer Tür?
Kontaktieren Sie uns unter 03644 - 5028 2828 oder per Mail an kundenservice@evapolda.de und berichten von den Geschehnissen.

 

Die eva ist Mitglied des Vereins Mitteldeutschen Wettbewerbs-Allianz – MWA. Ziel des Vereins ist insbesondere, den lauteren Wettbewerb und den Schutz der Kunden und Verbraucher gegen unlauteren Wettbewerb zu fördern.

 

Wir werden mit Ihrem Einverständnis den Vorfall der Mitteldeutschen Wettbewerbs-Allianz – MWA melden und die MWA wird den Wettbewerbsverstoß verfolgen und ggf. gerichtlich unterbinden lassen.

 

Fragen zu Anmeldung, Abmeldung oder Umzug

Sie möchten Ihre neue Wohnung anmelden oder nach einem Umzug bei uns bleiben? Sie haben einen Todesfall in der Familie und möchten den Vertrag ummelden oder kündigen?

 

Egal welches Anliegen Sie haben, nutzen Sie einfach unsere Formulare.

 

Anmeldung

Nutzen Sie unseren Produktrechner, um das für Sie beste Produkt zu finden.

 


Im Grundversorgungsgebiet der eva können Sie sich auch für die Grundversorgung mit Strom und/oder Erdgas anmelden. Unser Anmeldeformular finden Sie hier.

 


Zur Anmeldung benötigen wir von Ihnen:

  • Vorname Name
  • Bezeichnung der Abnahmestelle (Straße, Hausnummer, Ort)
  • Datum der Wohnungsübergabe
  • Zählernummer und Zählerstand
  • Unterschrift

 

Abmeldung

 


Die zur Abmeldung notwendigen Daten finden Sie in unseren Abmeldeformular:

  • Kundennummer - Ihre Kundennummer finden Sie z.B. auf Ihrer Jahresrechnung
  • Abmeldedatum
  • Ablesedatum des Zählerstands zum Auszug
  • Zählernummer und Zählerstand
  • Neue Adresse für Endabrechnung

 

Bitte fügen Sie hier den Nachweis über Ihren Auszug als Anhang bei. Das können z.B. das Übergabeprotokoll, eine Kündigungsbestätigung des Mietvertrages, eine Meldebescheinigung der neuen Adresse oder ein unterschriebener Mietvertrag der neuen Wohnung sein.


 

Melden Sie sich gern unter 03644 - 5028 2828 oder per Mail an kundenservice@evapolda.de.

 

Ich ziehe um. Welche Kündigungsfrist muss ich bei einem Umzug beachten?

 

Ihre Kündigungsfrist bei einem Umzug beträgt 14 Tage. Sie finden diese Regelung auch in Ihrem Vertrag unter Ziffer 3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Die Kündigung bedarf der Textform. Ein Nachweis, gern auch das Übergabeprotokoll, ist zu erbringen.

 

Was benötigen Sie von mir?

 

Im Falle eines Umzuges benötigen wir die Abmeldung an der alten Abnahmestelle und die Anmeldung für Ihre neue Lieferstelle. Sprechen Sie uns auch an unter 03644 - 5028 2828 oder per Mail an kundenservice@evapolda.de.

 

Ich habe ein Haus gekauft/verkauft. Welche Unterlagen werden für die Ummeldung benötigt?

 

Für die Ab- bzw. Anmeldung Ihres Objektes benötigen wir ein Übergabeprotokoll, einen notariellen Nachweis sowie das An- bzw. Abmeldeformular. Im Falle einer Anmeldung können Sie gern unsere Produkte im Produktrechner vergleichen. Haben Sie sich bereits entschieden, senden Sie uns bitte den ausgefüllten Vertrag mit den restlichen Unterlagen zu. Haben Sie Fragen zu den angebotenen Tarifen? Melden Sie sich gern unter 03644 - 5028 2828 oder per Mail an kundenservice@evapolda.de.

 

Ich habe einen Todesfall in der Familie. Welche Möglichkeiten habe ich bezüglich des Energievertrages?

 

Wird der Energieliefervertrag an dieser Lieferstelle weitergenutzt?
Erbberechtigte Personen (Ehepartner und auch Kinder) können das Änderungsformular (Verlinkung) für die Umschreibung nutzen und zusammen mit dem Erbschein und ggf. Sterbeurkunde bei uns einreichen.

Wird der Energieliefervertrag an dieser Lieferstelle nicht mehr genutzt?
In diesem Fall muss der Verstorbene abgemeldet werden. Bitte nutzen Sie dazu unser Abmeldeformular und fügen Sie bitte die Sterbeurkunde bei.

Die Wohnung des Verstorbenen wird aufgelöst.
Auch in diesem Fall muss der Verstorbene abgemeldet werden. Neben der Abmeldung, der Sterbeurkunde bitten wir um die Zusendung des Übergabeprotokolls mit dem Vermieter. Bitte vergessen Sie nicht eine Adresse für die Endabrechnung beizufügen.

Fragen zum Heizen mit Strom

Bieten Sie Produkte zum Heizen mit Strom an?

 

Ja, diese finden Sie im Menü unter Wärme. Unsere Produkte im Netzgebiet der ENA Energienetze Apolda GmbH heißen APFELwärme und bioAPFELwärme. Für Heizprodukte außerhalb des Netzgebietes ENA sprechen Sie uns bitte unter 03644 – 5028 2828 oder per Mail an kundenservice@evapolda.de an.

 

Voraussetzung für die Nutzung unserer APFELwärme-Produkte ist ein separater Drehstrom-Zähler an unterbrechbaren Verbrauchsstellen.

 

Was bedeutet „unterbrechbar“?

 

„Unterbrechbar“ bedeutet, dass die Anlage hinter dem Zähler abgeschaltet wird, zu den hinterlegten Sperrzeiten kann kein Strom aus dem Netz gezogen werden.

 

Was sind Sperrzeiten?

 

Sperrzeiten sind die Zeiten, in denen Ihre Anlage kein Strom entnehmen kann. Auch das Laden eines E-Autos ist dann nicht möglich. Die Sperrzeiten werden von jedem Netzbetreiber festgelegt und auf den Internetseiten veröffentlicht.

 

Welche Sperrzeiten gelten für meine Heizung?

 

Die Sperrzeiten für das ENA-Netz wird durch den Netzbetreiber ENA Energienetze Apolda GmbH festgelegt und auch unter www.en-apolda.de veröffentlicht. Die aktuellen Sperrzeiten finden Sie hier.

 

Für Netzgebiete außerhalb des ENA-Netzes wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Netzbetreiber. Diesen finden Sie auch auf der Jahresverbrauchsabrechnung.

Fragen zur Grund- und Ersatzversorgung

Ich habe eine Vertragsbestätigung bekommen, obwohl ich mich nicht angemeldet habe. Warum?

 

Der Energieliefervertrag mit dem Grundversorger kommt durch den Verbrauch von Energie zustande, bspw. durch Betätigung des Lichtschalters. (vgl. StromGVV §2 (2) und GasGVV §2 (2)). Die Information über Ihren Einzug kann bspw. durch den Vermieter erfolgt sein.

 

Wer ist mein Grundversorger?

 

Der Grundversorger ist jeweils der Energieversorger, der die meisten Haushaltskunden vor Ort mit Strom und/oder Erdgas beliefert. Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen das ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden.

 

Ich habe offene Forderungen. Gibt es Möglichkeiten?

 

Im Rahmen des Sperrprozesses bieten wir unseren grundversorgten Kunden eine Vereinbarung zur Abwendung an. Wichtig dabei ist, dass diese Vereinbarung VORHER schriftlich getroffen werden muss. Sollten Sie Ihre Rechnung einmal nicht begleichen können, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an - wir sind jederzeit daran interessiert, eine für beide Seiten passende Lösung zu finden. Eine Muster der Abwendungsvereinbarung finden Sie hier.

Fragen zum Kundenportal

Was ist das Kundenportal?

 

Über das Kundenportal haben Sie Ihre Kundendaten, Verträge, Abrechnungen jederzeit im Blick und können unkompliziert Ihre Abschläge, Kundendaten und auch die Bankverbindung ändern.

 

Was genau kann man dort tun?

 

  • Ihre Kundendaten einsehen und ändern
  • Zählerstände melden
  • Verträge inkl. Laufzeiten, Verbräuche, Abrechnungen einsehen
  • Verbrauchshistorie einsehen
  • Abschlagsänderungen durchführen
  • Weitere Fragen können auch über das Kontaktformular gestellt werden.

 

Wie kann ich mich registrieren?

 

Einfach unter https://kundenportal.evapolda.de/bkp/ den Button „Jetzt registrieren“ drücken und die notwendigen Daten eingeben. Kundennummer und Zählernummer oder Rechnungsnummer bereithalten.