PM: Postwurfsendungen zum Smart-Meter-Einbau
Fragen und Antworten zum Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH
Warum habe ich ein Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH erhalten?
Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Das Unternehmen bietet bundesweit den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme (Smart Meter) an und wirbt dafür mit Postwurfsendungen.
Wichtig: Das Schreiben stammt nicht von der eva, dem örtlichen Netzbetreiber oder einer Behörde. Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein privates Unternehmen, handelt eigenständig und nicht in unserem Auftrag.
Arbeiten die eva mit der DMG Deutsche Messwesen GmbH zusammen?
Nein, es gibt mit der DMG Deutsche Messwesen GmbH besteht keine Zusammenarbeit. Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein unabhängiger Anbieter am Markt für Messstellenbetrieb.
Muss ich auf das Schreiben reagieren oder einen Termin vereinbaren?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren oder einen Termin zu vereinbaren. Wenn bei Ihnen künftig ein intelligentes Messsystem eingebaut werden soll, werden Sie vom zuständigen Messstellenbetreiber rechtzeitig informiert.
Wer ist in Apolda und den Ortsteilen für den Smart-Meter-Rollout zuständig?
Für das Netzgebiet der ENA Energienetze Apolda GmbH als Netzbetreiber ist die ENA Energienetze Apolda GmbH der gesetzlich zuständige (grundzuständige) Messstellenbetreiber und setzt die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Rollout Schritt für Schritt um.
Stimmt die Aussage, dass die Installation „kostenlos" ist?
Die DMG Deutsche Messwesen GmbH wirbt mit einer kostenlosen Installation. Dabei sollten Sie beachten: Auch beim grundzuständigen Messstellenbetreiber entstehen für den gesetzlich vorgesehenen Einbau in der Regel keine separaten Installationskosten. Entscheidend sind daher die laufenden Kosten und Vertragsbedingungen des jeweiligen Angebots. Diese sollten Sie sorgfältig prüfen.
Entstehen mir Kosten, wenn ich zur DMG Deutsche Messwesen GmbH wechsle?
Das hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Während grundzuständige Messstellenbetreiber gesetzlichen Preisobergrenzen unterliegen, können wettbewerbliche Messstellenbetreiber ihre Preise grundsätzlich frei gestalten. Prüfen Sie daher insbesondere:
- die jährlichen Kosten,
- die Vertragslaufzeit,
- Kündigungsfristen,
- mögliche Zusatzleistungen.
Ein Angebotsvergleich lohnt sich.
Erhalte ich automatisch die genannte Netzentgeltreduzierung von 108 € pro Jahr?
Nein. Die im Schreiben genannte Entlastung nach § 14a EnWG gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem:
- eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox),
- die ordnungsgemäße Anmeldung dieser Anlage,
- die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Allein der Einbau eines Smart Meters führt nicht automatisch zu dieser Entlastung.
Für wen sind Smart Meter überhaupt vorgesehen?
Der Gesetzgeber sieht intelligente Messsysteme insbesondere für folgende Kundengruppen vor:
- Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr,
- Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung,
- Kunden mit Wärmepumpe oder Wallbox.
Darüber hinaus können Smart Meter auch freiwillig eingebaut werden.
Was rät die eva ihren Kunden?
Informieren Sie sich in Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Prüfen Sie Angebote sorgfältig und vergleichen Sie insbesondere Kosten, Vertragslaufzeiten und Leistungen. Ein Vertragsabschluss mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig.