Mehrwertsteuer auf Gas- und Wärmelieferungen sinkt ab 1. Oktober auf 7 Prozent
Die von der Bundesregierung ab dem 1. Oktober beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen auf sieben Prozent wird von der eva voll an ihre Kunden weitergegeben. Die Bundesregierung will mit dieser Gesetzesänderung die privaten Haushalte, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, entlasten.
Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von bisher 19 auf nun 7 Prozent gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Danach greift wieder der Regelsteuersatz von 19 Prozent für Gas- und Wärmelieferungen. Die eva wird in ihrer Jahresverbrauchsabrechnung den gesamten Verbrauch im Jahr 2022 mit einem Mehrwertsteuersatz von 7 % abrechnen. Für die Stromlieferungen gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Die monatlichen Abschlagszahlungen der Gaskunden wird die eva allerdings nicht verändern. Kunden, die ihre Abschläge dennoch anpassen möchte, können dies einfach und unkompliziert über das Kundenportal machen.