Gaspreisbremse statt Gasbeschaffungsumlage

Die Ereignisse überschlagen sich: Zwei Tage vor Einführung der umstrittenen Gasbeschaffungsumlage am 01.10.2022, hat sich die Bundesregierung auf deren Abschaffung geeinigt. Stattdessen wurde nun ein umfangreicher Abwehrschirm angekündigt, durch den Haushalte und Unternehmen in Deutschland bei den Energiekosten spürbar entlastet werden sollen. Die Energieversorgung Apolda wird die Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage in vollem Umfang berücksichtigen und ohne Wenn und Aber an die Kunden weitergeben.

 

Sandra Proft, Geschäftsführerin der eva: „Wir freuen uns, dass unsere Kunden nicht zusätzlich durch die Gasbeschaffungsumlage belastet werden. Trotz der sehr kurzfristigen Entscheidung, wird die eva die Erhebung der Gasbeschaffungsumlage stoppen.“ Dies bedeutet, dass der Arbeitspreis von Kunden der eva zum 01. November 2022 nicht wie angekündigt um die Gasbeschaffungsumlage steigt. Ein Durchschnittskunde mit einem Jahresverbrauch in Höhe von 20.000 kWh wird durch den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage um etwa 500 Euro jährlich entlastet.

 

Kunden der eva müssen nicht selbst aktiv werden, um vom Wegfall der Gasbeschaffungsumlage zu profitieren. Sie zahlen ab November automatisch den um die weggefallene Beschaffungsumlage niedrigeren Preis. Die neu eingeführte Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 Ct/kWh (netto) sowie die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57 Ct/kWh (netto) bleiben bestehen.

 

Weitere Infos zur Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage finden Sie in unseren FAQ.

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