EEG-Umlage-Entlastungsgesetz

Das EEG-Umlage-Entlastungsgesetz (Teil des so genannten „Osterpaket“ ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten (BGBl. I, S. 747). Damit wird die EEG-Umlage gesetzlich auf null gesetzt. Die Absenkung der EEG-Umlage auf 0,00 Cent/kWh ist zum 01.07.2022 umzusetzen. Ab diesem Stichtag sollen alle Letztverbraucher von der Absenkung in voller Höhe (3,723 Cent/kWh netto) profitieren. Es spielt dabei keine Rolle, ob Letztverbraucher im Rahmen der Grundversorgung oder mittels eines Sonderliefervertrages beliefert werden, welches Preissystem oder welche Laufzeit vereinbart wurde oder welche Vorgaben die Preisanpassungsklauseln im Vertrag enthalten. Die Absenkung der EEG-Umlage kann auch nicht mit etwaigen Steigerungen anderer Preisbestandteile saldiert werden.

 

Sie können uns hier Ihren Zählerstand zum 01.07.2022 mitteilen. Erhalten wir keine Meldung, wird dieser automatisch rechnerisch abgegrenzt (geschätzt).

 

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